Market Research Consulting

AGB

1. Copyright

1.1 Das ausschließliche Nutzungsrecht aller Ergebnisse der Untersuchungsstudie steht dem Auftraggeber zu.

1.2 Der Auftraggeber darf die Untersuchungsstudie zu geschäftlichen Zwecken gegenüber seinen Gesellschaftern, seinen Lieferanten und Auftraggebern sowie anderen Personen, mit denen er in geschäftlichen Beziehungen steht, verwenden.

Jegliche Veröffentlichungen der Studie oder von Teilen der Studie zu Zwecken der Bewerbung der Produkte des Auftraggebers oder -dienste in Werbetexten gegenüber dem Handel und dem Verbraucher bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Market Research Consulting GmbH.

Die Verwendung der Studie in rechtlichen Verfahren ist nicht gestattet.

Sofern der Auftraggeber die Studie publiziert oder sie anderweitig außerhalb der Organisation des Auftraggebers offen legt, ist dabei zu gewährleisten, dass Market Research Consulting GmbH als Quelle der Information hervorgeht.

2. Speicherung Untersuchungsergebnisse

2.1 Ausgefüllte Fragebögen und von der Market Research Consulting GmbH erstellte Datensätze bleiben im Eigentum der Market Research Consulting GmbH. Die Fragebögen können drei Monate nach Abschluss der Feldarbeiten und Übertragung in eine Computer-Archivierung vernichtet werden. Zwei Jahre nach der Auslieferung einer die entsprechenden Daten enthaltenen Studie an den Auftraggeber können diese Datensätze gelöscht werden.

2.2 Der Auftraggeber kann auf Anfrage und gegen Übernahme der Kosten Kopien der o.g. Materialien erhalten. Die Market Research Consulting GmbH ist hierbei jedoch den gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Beschränkungen in Bezug auf die Identität von Umfrageteilnehmern sowie der von diesen erhaltenen Informationen unterworfen. Auf die Kopien finden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

3. Projekt Zeitplan

3.1 Die Market Research Consulting GmbH wird sich angemessen bemühen, die Untersuchungsstudie in Übereinstimmung mit dem im Angebot enthaltenen Zeitplan zu liefern. Eine Haftung bei Verspätungen oder Fällen von Nichtleistungen infolge von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Market Research Consulting GmbH liegen (insbesondere Verspätungen der Post oder ähnlicher Übermittlungsdienste, Streiks, Feuer, gesetzliche Beschränkungen oder Naturkatastrophen) ist ausgeschlossen.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Market Research Consulting GmbH in jeglicher erforderlichen Art und Weise bei der Formulierung von Fragebögen zu unterstützen und die endgültigen Fragebögen rechtzeitig zu genehmigen. Die Market Research Consulting GmbH haftet nicht für Verspätungen im Projektzeitplan aufgrund von (1) durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig angekündigter Änderungen der Projekt-Research-Kriterien oder Methode oder (2) durch den Auftraggeber verspätet zur Verfügung gestellter Beispiele oder anderer für die Durchführung notwendiger Materialien. In Fällen von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen wird der Projekt-Zeitplan entsprechend angepasst. Bei der Market Research Consulting GmbH entstehenden Kosten, die auf durch den Auftraggeber verursachte Verzögerungen zurückgehen, insbesondere zusätzliche Druckkosten, Überstundenvergütungen und Kurierkosten, sind vom Auftraggeber zusätzlich zum für den Service vereinbarten Entgelt zu tragen.

4. Subunternehmer

Die Market Research Consulting GmbH ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Teile der Vertragserfüllung, insbesondere Feldarbeit, Übersetzungs- und Programmierarbeiten, auf Subunternehmer, die entsprechenden Qualitätsanforderungen unterliegen, zu übertragen, sofern dieses zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

5. Vertraulichkeit

5.1 Die Market Research Consulting GmbH und der Auftraggeber bestätigen, dass während der Laufzeit dieses Vertrags vertrauliche Informationen an die jeweils andere Partei weitergegeben werden können. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Bedingungen sind vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die eine Partei gegenüber der anderen Partei mündlich oder schriftlich offen legt, einschließlich der Bedingungen dieses Vertrags, Kundenlisten, Marketing- und Produktpläne, Technologie, Systeme, Geschäftsprozesse sowie sonstige Finanz-, Umsatz-, Marketing- oder geschäftliche Informationen, die nicht

(1) veröffentlicht wurden oder auf andere Weise allgemein zugänglich sind,

(2) rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden, der keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt,

(3) der sie erhaltenden Partei vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig bekannt waren oder

(4) von der sie erhaltenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

Jede Partei behandelt sämtliche vertrauliche Informationen der anderen Partei mit demselben Maß an Sorgfalt, die sie auch bei ihren eigenen vertraulichen Informationen anwendet, und wird mindestens die verkehrsübliche Sorgfalt anwenden. Auf Verlangen der anderen Partei vernichtet jede Partei sämtliche vertrauliche Informationen bei Kündigung oder Ablauf dieses Vertrags bzw. gibt sie an die andere Partei zurück.

5.2 Die Market Research Consulting GmbH wird eventuelle Subunternehmer ebenso zur Verschwiegenheit gemäß Ziffer 5.1 verpflichten.

6. Richtigkeit der Daten

6.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass die in der Studie enthaltenen Daten auf Stichprobenerhebungen, die im Einklang mit den üblichen statistischen Methoden durchgeführt werden, basieren, und als solche einer statistischen Fehlerrate und anderen statistischen Faktoren unterliegen.

6.2 Die Market Research Consulting GmbH wird sich angemessen bemühen, die Richtigkeit der Studie zur gewährleisten, garantiert aber nicht die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten. Im Übrigen unterliegt die Market Research Consulting GmbH den ESOMAR-Richtlinien.

7. Haftungsbegrenzung, Freistellung

7.1 Die Market Research Consulting GmbH erstattet das gezahlte Entgelt für eine von Market Research Consulting GmbH nicht erbrachte Studie oder andere nicht erbrachte vertragliche Lieferbestandteile. Die Market Research Consulting GmbH wird sich angemessen bemühen, Fehler zu beheben, die der Auftraggeber in den von der Market Research Consulting GmbH gelieferten Materialien feststellt. Darüber hinaus erstattet die Market Research Consulting GmbH dem Auftraggeber dessen nachweislich tatsächlich erlittene Verluste bis zu einem Höchstbetrag der dem vom Auftraggeber für den nicht korrigierbaren Teil gezahlten Betrag entspricht, vorausgesetzt der Auftraggeber gibt sämtliche Kopien der nicht korrigierbaren, von der Market Research Consulting GmbH gelieferten Informationen zurück. Die Haftung der Market Research Consulting GmbH aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig für Verluste, Aufwendungen oder Schäden, einschließlich unmittelbarer und mittelbarer entstandener Schäden, die aus einer Nichtleistung oder aufgrund von Fehlern in den Leistungen, Studien oder Daten oder durch Ihren Gebrauch entstehen ist der Höhe nach auf das vom Kunden gezahlte Entgelt begrenzt. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie solche Schäden, die durch Vorsatz verursacht worden sind. Für grobfahrlässig verursachte Schäden und Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet die Market Research Consulting GmbH begrenzt bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Verjährungsfrist der Ansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit Kenntnis des Anspruchs.

7.2 Die Market Research Consulting GmbH übernimmt auf eigene Kosten die Verteidigung bzw. Beilegung von gegen den Auftraggeber vorgebrachten Klagen, die auf einen Anspruch wegen Personen- oder Sachschäden begründet sind und die aus Handlungen oder Unterlassungen seitens der Market Research Consulting GmbH oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter entstehen. Voraussetzung für diese Übernahme ist die unverzügliche schriftliche Anzeige des Anspruchs durch den Auftraggeber und die alleinige Führung der Market Research Consulting GmbH bei der Verteidigung und Beilegung des Anspruchs. Die Market Research Consulting GmbH begleicht etwaige aus diesem Anspruch entstehende abschließend festgelegte Schadensersatz- oder Entschädigungszahlungen.

7.3 Aufgrund des Umstandes, dass die Market Research Consulting GmbH – Produkte, Unterlagen und Information für den internen Gebrauch des Auftraggebers vorgesehen sind, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, die Market Research Consulting GmbH sowie deren Geschäftsführer, Direktoren, Arbeitnehmer und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Haftungen und Kosten, die aus oder in Verbindung mit der Offenlegung der Information außerhalb der Organisation des Auftraggebers oder aus jeder nicht mit den Bestimmungen dieses Vertrages in Einklang stehenden Nutzung der Studie entstehen, freizustellen und schadlos zu halten.

7.4 Für den Fall, dass die Market Research Consulting GmbH beauftragt wird, eine Untersuchung durchzuführen, bei der die Teilnehmer Stoffe (insbesondere Nahrungsmittel, Getränke oder Medikamente) untersuchen, gebrauchen oder konsumieren, stellt der Auftraggeber der Market Research Consulting GmbH, in Bezug auf die Beschreibung, Präsentation, Gebrauch oder Konsumierung der Stoffe, vollumfänglich frei, unabhängig davon, ob der Auftraggeber der Hersteller, Lieferant oder Vertriebshändler dieser Stoffe ist.

8. Angebotsbedingungen

Unterbreitete Angebote von der Market Research Consulting GmbH an Auftraggeber enthalten vertrauliche Informationen von Market Research Consulting. Diese Angebote und die darin enthaltenen Informationen dürfen anderen als dem anfragenden Auftraggeber nicht bekannt gemacht oder übertragen werden. Des Weiteren darf es nicht kopiert oder für andere Zwecke außer zur Bewertung der im Angebot beschriebenen Geschäftsbeziehung verwendet werden. Der Market Research Consulting GmbH entsteht aus diesem Angebot keinerlei Verpflichtung, darin beschriebene Produkte oder Leistungen bereitzustellen, bis zum Zeitpunkt einer vertraglichen Vereinbarung beider Partner – in schriftlicher Form –, welche die Bedingungen der Leistungserstellung und -bereitstellung detailliert spezifizieren.

Sofern nicht etwas anderes festgelegt wurde, behält das Angebot für Projektumsätze

  • <25T EUR 14 Tage ab dem Zustellzeitpunkt,
  • <50T EUR 21 Tage ab dem Zustellzeitpunkt,
  • <100T EUR 30 Tage ab dem Zustellzeitpunkt,
  • <250T EUR 45 Tage ab dem Zustellzeitpunkt

seine Gültigkeit.

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Sofern nichts Gegenteiliges im Angebot erklärt wurde, ist das im Angebot angegebene Entgelt für den Auftrag wie folgt zahlbar:

  • 25% nach Auftragserteilung,
  • 25% bei Projektstart,
  • 25% nach Abschluss von 50% des Auftragsvolumens
  • 25% nach Abschluss der kompletten Aufgabenstellung (Projektende)

Sofern der Auftraggeber einen Entwurf einer Studie wünscht, ist die Market Research Consulting GmbH berechtigt, bis zu 90 % des Entgeltes zum Zeitpunkt der Lieferung dieses Entwurfes zu verlangen.

9.2 Rechnungen, einschließlich der jeweiligen Steuern, sind bei Vorlage fällig. Die Market Research Consulting GmbH ist berechtigt, auf unbezahlte Rechnungen nach dreißig (30) Tagen Zinsen in Höhe von 6,25 % je Monat bzw. dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Betrag der niedrigere ist, zu erheben.

9.3 Storniert der Auftraggeber eine Studie bis zum Projektstart, nachdem sie bereits in Auftrag gegeben worden ist, verpflichtet dieser sich, den Teil des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, der die begonnenen Arbeiten sowie die angefallenen Kosten und die von der Market Research Consulting GmbH berechtigterweise nach Beauftragung und vor Kündigung eingegangenen finanziellen Verpflichtungen abdeckt, zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 30 % des darüber hinausgehenden vereinbarten Entgeltes. Wird die Beauftragung erst nach dem offiziellen Projektstart storniert, entfallen die Kosten für bereits begonnene Arbeiten, stattdessen wird eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts unverzüglich zur Zahlung fällig.

9.4 Die Market Research Consulting GmbH ist berechtigt, das Projektentgelt neu zu verhandeln, für den Fall, dass der Umfang der Studie auf Wunsch des Kunden ausgeweitet bzw. reduziert wird.

Sonderleistungen (z.B. unser Support für kundeninterne Projektmanagementaufgaben und Sonderanalysen) sind vorab per Email zwischen Auftraggeber und Market Research Consulting zu vereinbaren. Der Leistungsumfang und der zugehörige Stundenaufwand wird im Vorfeld definiert. Hierfür anfallende Stunden werden mit einem Tagessatz in Höhe von EUR 850 + MwSt. (Basis: 8 Arbeitsstunden) verrechnet.

Market Research Consulting wird für die Sonderleistungen gemeinsam mit dem Auftraggeber ein eigenes Projektkonto führen.

Änderungen der Studienspezifikationen haben Preisänderungen zur Folge. Gerne kalkulieren wir für Sie alternative Studienspezifikationen.

9.5 Kosten im Rahmen von internationalen Untersuchungen, die durch oder für die Market Research Consulting GmbH geführt werden, können durch Kursschwankungen beeinflusst werden. Eine Erhöhung um 5 % des gesamten Projektentgeltes kann dem Auftraggeber daher in Rechnung gestellt werden, um Änderungen in den Wechselkursen der Länder, die von dem Projekt nach der Angebotsstellung umfasst werden sollen, abzusichern (Währungsrisiko). Für den Fall, dass sich der Wechselkurs um mehr als 5 % ändert, ist die Market Research Consulting GmbHberechtigt, das Projekt-Entgelt neu zu verhandeln.

10. Nicht-Abwerbungsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter der Market Research Consulting GmbH, von denen die Market Research Consulting GmbH ganz oder teilweise im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber abhängig ist, abzuwerben oder einzustellen, ohne der Market Research Consulting GmbH diese Absicht zuvor schriftlich zum frühesten Zeitpunkt anzuzeigen. Die Market Research Consulting GmbH wird hinsichtlich der individuellen von einem Mitarbeiter zu erbringenden Leistungen befreit, sobald die Stelle, aufgrund der Einstellung dieses Mitarbeiters bei dem Auftraggeber, frei wird und noch nicht neu besetzt ist. Der Auftraggeber erstattet der Market Research Consulting GmbH Einstellungs-, Schulungs- und Umzugskosten sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Neubesetzung der Stelle entstehen.

11. Allgemeines

11.1 Diese Bedingungen sowie das Angebot und dessen Annahme umfassen den gesamten Vertrag zwischen der Market Research Consulting GmbH und dem Auftraggeber in Zusammenhang mit der im Angebot beschriebenen Studie bzw. den angefragten Projektabschnitten.

11.2 Änderungen und Ergänzungen der Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.

11.3 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Stand 01.11.2021

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.